Allein die privaten Haushalte beanspruchen in Deutschland rund 30 % des gesamten Endenergiebedarfs. Bedenkt man, dass davon mehr als 70 % für die Raumwärme benötigt werden, erkennt man die Wichtigkeit einer effizienten Versorgung mit Wärme.
Als häufigste Technik zur Wärmeerzeugung kommt ein Heizkessel zum Einsatz, in dem fossile Brennstoffe wie Heizöl oder Erdgas verbrannt werden. Zur Steigerung des Wirkungsgrades einer Heizkesselanlage wurde die Brennwerttechnologie entwickelt, die die im Brennstoff enthaltene Energie fast vollständig nutzen kann. Selbst bei der Brennwerttechnik wird – wenn auch sehr effizient - ein fossiler Energieträger eingesetzt.
Um den Ausstoß von CO2 - Emissionen bei der energetischen Gebäudeversorgung zu verringern, führt der Gesetzgeber zur Erreichung der Ziele aus der EU-Gebäuderichtlinie mit der Einführung des Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) die Erhöhung der energetischen Anforderungen fort. Insbesondere Neubauten müssen ab 2030 als Nullemissionsgebäude errichtet werden. Wie dieses Ziel erreicht wird, kann der Eigentümer frei entscheiden. Zur Deckung des Wärmebedarfs kann kaum auf den Einsatz erneuerbarer Energien verzichtet werden.
Für eine Entlastung der Umwelt ist es entscheidend, die Effizienz der eingesetzten Technologien zu erhöhen, wie dies unter anderem effiziente Wärmepumpen oder die Kraft-Wärme-Kopplung vermögen.
Das bisher geltende Gebäudemodernisierungsgesetz (GEG) wird in mehreren Stufen geändert. Die Änderungen werden im Gesetz zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, zur Änderung des Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetzes und zur Änderung weiterer Vorschriften im Wärmebereich geregelt. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG) trat am 29. Juli 2026 in Kraft. Am 1. Januar 2027 tritt die zweite große Stufe in Kraft. Das aktuelle GModG und das Änderungsgesetz sind jeweils unten stehend verlinkt.
Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz